Mit Februar 2027 ist das neue Umweltförderungsgesetz (UFG) in Kraft getreten. Bis 2027 stehen insgesamt 267 Millionen Euro im Klima-, Umwelt- und Energiebudget ausschließlich für Förderungen im Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Im Rahmen der UFG-Novelle wird vom Klimaschutzministerium die neue Förderungsschiene „Kreislaufwirtschaft“ bereitgestellt. Die Richtlinien dafür werden im ersten Quartal dieses Jahres der Kreislaufwirtschafts-Kommission vorgelegt.

Sind Sie mit Themenstellungen zur Kreislaufwirtschaft konfrontiert oder planen Sie Investitionen zu diesem Thema, beraten wir Sie gerne im Vorfeld dazu!