Im Zuge der Transformation der Wirtschaft wird in der zweiten Ausschreibung die Umstellung auf erneuerbare Energien, Effizienzmaßnahmen oder sonstige größtmögliche Verminderung von Treibhausgas-Emissionen mit bis zu 80% der umweltrelevanten Kosten gefördert. Das Förderprogramm umfasst auch Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.
Voraussetzungen:
- Investitionskosten von mindestens 2 Mio. Euro pro Maßnahme
- Mind. 30% Reduktion der THG-Emissionen
- Antragseinreichung bis 28. Juni 2023
- Projektfertigstellung spätestens 31. März 2025
- Für ETS-Projekte gilt: EU-ETS-Benchmarks müssen durch gesetzte Maßnahme wesentlich unterschritten werden.
Besonderheiten:
- Die eingereichten Maßnahmen stehen mit den anderen Projekten im Wettbewerb.
- Maßnahmen, die im Rahmen des EAG gefördert werden können, sind großteils von der Teilnahme ausgeschlossen.