Liebe Kunden,
stellen Sie sich vor, Sie könnten sich einen Teil Ihrer Betriebskosten zurückholen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Mit den Entlastungsmaßnahmen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG) ist das möglich!
Warum ist das wichtig?
Die Einführung der nationalen CO₂-Bepreisung hat viele Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt. Besonders energieintensive Betriebe haben dadurch operative Mehrkosten zu stemmen. Die Entlastungsmaßnahmen des NEHG bieten betroffenen Unternehmen wertvolle Unterstützung, indem sie einen Teil der Mehrbelastungen durch die CO₂-Steuer kompensieren.
Wie können Sie profitieren?
Berechtigte Entlastungsmaßnahmenteilnehmer können sich einen Teil der CO₂-Steuer rückvergüten lassen. Rückwirkend für 2024 startet die Einreichmöglichkeit am 01. Mai 2025. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Betrieb betroffen ist? Unsere GKC+ Experten berechnen kostenlos, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung hat.
Sie haben Ihre NEHG-Auszahlung für 2022 & 2023 bereits erhalten?
Für Sie gilt es nun, die Refinanzierung zu starten: 50 % der erhaltenen Auszahlungssumme müssen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden.
Wir prüfen, ob Ihre geplanten Vorhaben die Vorgaben zur Refinanzierung erfüllen und unterstützen Sie bei der Aufbereitung und Einreichung der Unterlagen übers nEIS (Nationales Emissionszertifikatehandels-Informationssystem).
Mit Unterstützung unserer Experten profitieren Sie von den Entlastungsmaßnahmen des NEHG.
Unser Team für Sie im Detail:

Diana Kreissl, Kerstin Schatz und Christian Machatschek sind unsere Experten rund um das Thema NEHG und berechnen gerne mit Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.
Sie haben bereits eine NEHG Auszahlung erhalten? Dann sind unsere Spezialisten die Richtigen, um zu prüfen, ob Ihre geplanten Refinanzierungsmaßnahmen den Vorgaben entsprechen. Wir unterstützten Sie auch gerne bei der Aufbereitung und Einreichung Ihrer Unterlagen.