
Massnahmenbewertung für EVU
Bewertung und Begutachtung
individueller Energieeffizienzmaßnahmen
Energie ist wertvoll, ein effizienter Umgang damit kann neben Kostenersparnis auch Erträge bringen. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) müssen Energieversorger Effizienzmaßnahmen ihrer Kunden nachweisen. Die gesetzten Effizienzmaßnahmen der Großbetriebe stellen daher im Maßnahmenhandel einen oft beträchtlichen Wert dar. Ein Gutachten oder eine normgerechte Bewertung der gesetzten Effizienzmaßnahmen – vor allem bei komplexen Prozessen – ist die Voraussetzung dafür, diese auch handeln zu können.
Wir überprüfen Ihre umgesetzten und geplanten Projekte auf Energiespareffekte und bewerten sie im Hinblick auf eine mögliche Anrechenbarkeit. Ferner klären wir auch ab, wie Sie bei der Umsetzung Ihrer geplanten Projekte besser aussteigen – mit Förderung oder im Maßnahmenhandel.


- Identifizierung von Effizienzmaßnahmen
- Gutachterliche Bewertung von Effizienzmaßnahmen
- Beratung zur optimalen Wertschöpfung
- Abstimmung mit Energieversorger und Monitoringstelle

- Mehrwert aus ohnehin geplanten Effizienzprojekten
- Abwicklung durch Experten
- Konzentration auf Ihr Kerngeschäft