Planen Sie als Entlastungsmaßnahmenteilnehmer im Rahmen des NEHG jetzt Ihre Refinanzierungsprojekte.


Unternehmen, die für die Jahre 2022, 2023 und 2024 eine NEHG-Auszahlung erhalten haben, sind verpflichtet, 50 % der Entlastungssumme innerhalb von 12 Monaten in Klimaschutzmaßnahmen zu reinvestieren. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass die Entlastung nicht nur Kosten kompensiert, sondern auch zur Dekarbonisierung beiträgt.

Unser Service für Sie

  • Wir prüfen, ob bereits gesetzte Maßnahmen als Reinvestitionen eingemeldet werden können bzw.  Ihre geplanten Maßnahmen die Refinanzierungskriterien erfüllen.
  • Wir unterstützen bei der Aufbereitung und Einreichung der Unterlagen im nEIS-System.

Unser GKC+ Tipp: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – starten Sie jetzt mit der Planung und Umsetzung Ihrer Refinanzierungsmaßnahmen!