Kreislaufwirtschaft – Sortieranlagen
Einreichung:
nur mehr bis 30. Juni 2024 möglich.
Voraussetzungen:
– Die Mindest-Investition pro Projekt beträgt 200.000 Euro
– Die geförderten Anlagen müssen bis spätestens 31. März 2026 abgerechnet und in Betrieb genommen werden.
– Behördeneinreichung zu Errichtung und Betrieb der Anlagen muss bei Förderungseinreichung bereits erfolgt sein.
Was wird gefördert?
- zur Errichtung und Erweiterung von Anlagen zum Sortieren und Aufbereiten von Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen sowie
- die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen.
Förderungshöhe:
- max. 30 %
- max. 10 Mio. Euro
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss