Einreichung:
nur mehr bis 30. Juni 2024 möglich.

Voraussetzungen:
– Die Mindest-Investition pro Projekt beträgt 200.000 Euro
– Die geförderten Anlagen müssen bis spätestens 31. März 2026 abgerechnet und in Betrieb genommen werden.
– Behördeneinreichung zu Errichtung und Betrieb der Anlagen muss bei Förderungseinreichung bereits erfolgt sein.

Was wird gefördert?

  • zur Errichtung und Erweiterung von Anlagen zum Sortieren und Aufbereiten von Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen sowie
  • die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen.

Förderungshöhe:

  • max. 30 %
  • max. 10 Mio. Euro
  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss