Darf’s ein bisschen mehr sein?
Neben einer möglichen Umweltförderung bietet das Finanzamt derzeit einen attraktiven Investitionsfreibetrag für Unternehmen, die Projekte in dem Bereich Ökologisierung planen. Ergänzend zum normalen Investitionsfreibetrag von 10 % ermöglicht dieser Freibetrag 2024Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Maßnahmen mit einem erhöhten Freibetrag von 15 % steuerlich geltend zu machen und somit die Steuerlast zu senken. Zusätzlich kann in vielen Fällen für 2024 noch eine Umweltförderung von bis zu 45 % geltend gemacht werden.
Freibetragshöhe:
- 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter im Bereich Ökologisierung
Sollten Sie Projekte im Bereich Ökologisierung (umweltfreundliche Technologien, erneuerbare Energien oder andere nachhaltige Maßnahmen) planen, kontaktieren Sie gerne unsere Experten für eine umfangreiche Förderberatung!