Übersicht


Mit der aktuellen Ausschreibung „Transformation der Industrie (TDI)“ unterstützt der Bund österreichischer Industrieunternehmen gezielt bei der Dekarbonisierung bestehender energie- und emissionsintensiver Produktionsprozesse . Bis 17. September 2026 stehen dafür zwei Förderinstrumente zur Verfügung: der Investitionszuschuss (CAPEX) sowie der Transformationszuschuss (OPEX) .

Zwei Förderwege – je nach Projektbedarf
Unternehmen können zwischen zwei Förderlogiken wählen:

  • Investitionszuschuss (CAPEX):
    Gefördert werden bis zu 80 % der Investitionen in die Dekarbonisierung bestehender Anlagen. Die Förderung bezieht sich auf einmalige Investitionskosten und auf eine langfristige Reduzierung von Treibhausgasemissionen ab.
  • Transformationszuschuss (OPEX):
    Gefördert werden laufende Transformationskosten über zehn Jahre sowie anteilige Investitionskosten für laufende Mehrkosten erneuerbarer Energieträger .

Wer kann einreichen?
Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen ausgewählter Branchen mit Produktionsstandorten in Österreich . Auch Konsortialprojekte sind möglich.

Einreichfrist: 17. September 2026
Besonderheit: kompetitives Verfahren, im Wettbewerb mit anderen eingereichten Projekten
Emissionsreduktion: min. 60 % der Ausgangssituation ODER min. 5.000 t CO₂ e/a
Referenzanlage: mind. 10.000 t CO₂ e/a
Mindestinvestition für CAPEX: 2 Mio. Euro

Unser GKC+ Tipp: Wer rechtzeitig die richtige Förderlogik wählt und sein Projekt strategisch ausrichtet, erhöht nicht nur die Erfolgschancen bei der Antragstellung, sondern kann sich durch die gezielte Nutzung der TDI-Förderung auch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Melden Sie sich jetzt bei uns, wenn Sie eine Projektidee auf Antrag prüfen möchten.

Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie bestens vorbereitet in die Ausschreibungen starten!


Die Einführung der nationalen CO₂-Bepreisung hat viele Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt. Besonders energieintensive Betriebe haben dadurch operative Mehrkosten zu stemmen. Die Entlastungsmaßnahmen des NEHG bieten betroffenen Unternehmen auch heuer wieder wertvolle Unterstützung, indem sie einen Teil der Mehrbelastungen durch die CO₂-Steuer kompensieren.

Wie können Sie profitieren?
Berechtigte Entlastungsmaßnahmenteilnehmer können sich rückwirkend für 2025 noch bis 30. Juni 2026 einen Teil der CO2-Steuer rückvergüten lassen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Betrieb betroffen ist? Unsere GKC+ Experten berechnen, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung hat.

Sie sind antragsberechtigt?
Für Sie gilt, ab Einbringung des Antrags, die Refinanzierung zu starten: 80 % der erhaltenen Auszahlungssumme müssen binnen 12 Monate nach Zustellung des Bescheids in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert und nachgewiesen werden.
Wir prüfen, ob Ihre geplanten Vorhaben die Vorgaben zur Refinanzierung erfüllen und unterstützen Sie bei der Aufbereitung und Einreichung der Unterlagen übers NEIS (Nationales Emissionszertifikatehandels-Informationssystem).

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!


Internationale F&E‑Projekte im Bereich Biotechnologie

Mit der EUREKA Biotech‑Ausschreibung 2026 unterstützt die FFG internationale, marktnahe Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte im Bereich Biotechnologie. Österreichische Unternehmen können ihre Projektanteile über das FFG‑Basisprogramm zu erhöhten EUREKA‑Konditionen fördern lassen.
Förderschwerpunkt

  • Experimentelle Entwicklung (TRL 5–7)
  • Internationale Kooperationen im EUREKA‑Netzwerk

Wer kann einreichen?

  • Alle österreichischen Unternehmen
  • Kooperationen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen möglich
  • Mindestkonsortium: mind. zwei Partner aus zwei EUREKA‑Ländern

Förderhöhe (AT‑Partner):

  • Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
  • Bis zu 1Mio.€ pro österreichischem Projektpartner

Förderquote:

  • KMU bis 60%
  • Mid‑Caps bis 50%
  • Großunternehmen bis 40%

Einreichfrist: 25. September 2026
Für technologieorientierte Unternehmen bietet die Ausschreibung eine attraktive Möglichkeit, internationale Entwicklungsprojekte strukturiert zu finanzieren und neue Märkte vorzubereiten. Nutzen Sie die aktuelle Ausschreibung – wir begleiten Sie von Anfang an.


Steigende Energiekosten, neue gesetzliche Verpflichtungen und zunehmende Nachhaltigkeitsanforderungen stellen Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen. Mit unseren Services im Bereich Energie‑ & Umweltmanagement unterstützen wir Sie dabei, Pflichten zu erfüllen, Kosten nachhaltig zu senken und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Einen genaue Beschreibung über unsere Serviceangebote finden Sie hier:


Mit der Ausschreibung Energieforschung 2026 unterstützt die FFG im Auftrag des BMIMI Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte, die technologische und gesellschaftliche Lösungen für eine klimafitte Energiezukunft entwickeln.
Thematische Schwerpunkte:

  • Energieerzeugungs‑ und Speichertechnologien, Effizienz & Digitalisierung
  • Wasserstoff, erneuerbare Gase & CCUS
  • Flexible und integrierte Energiesysteme
  • Gesellschaftliche Transformation & Akzeptanz

Förderdetails:

  • Max. Förderung: bis zu            2 Mio.€ pro Projekt
  • Förderquote abhängig von Organisationstyp & Forschungskategorie
  • Förderbare Kosten: Personal‑, Sach‑, Reise‑, Anlagen‑ und Drittkosten

Einreichzeitraum: 27.05. bis 30.09.2026

  • Förderentscheidung: voraussichtlich Jänner 2027

Die Einreichung erfolgt über das FFG‑eCall‑System.

Wir unterstützen Sie gerne bei Einreichstrategie, Konsortialaufbau und Antragstellung.



Die Ausschreibung Ressourcenwende 2026 zielt darauf ab, innovative Technologien und systemische Ansätze für eine ressourceneffiziente Wirtschaftsweise zu entwickeln und umzusetzen.
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen:

  • Material‑ und Produktentwicklungen
  • Prozessinnovationen
  • Datengetriebene Lösungen für die Kreislaufwirtschaft

Förderdetails:

  • Förderquote: bis zu 85% (abhängig von Organisation & Forschungskategorie)
  • Förderinstrumente und max. Projektsummen werden im Leitfaden festgelegt

Einreichzeitraum: 22.04. bis 17.09.2026

  • Förderentscheidung: Jänner 2027

Besonders relevant für Industrie, Produktionsbetriebe und technologieorientierte KMU.
Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Wir prüfen das gerne unverbindlich.


Mit der Ausschreibung „Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt (TIKS) – AS2026“ setzt die FFG im Auftrag des BMIMI und des Klima‑ und Energiefonds einen zentralen Impuls zur Umsetzung der österreichischen Klima‑ und Energieziele in Städten, Quartieren und Gebäuden. Gefördert werden Forschungs‑ und Demonstrationsprojekte, die einen konkreten Beitrag zu klimaneutralen, resilienten und klimawandelangepassten Städten leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektvorhaben in unterschiedlichen Ausschreibungsschwerpunkten rund um die klimaneutrale Stadtentwicklung. Zusätzlich können auch F&E‑Dienstleistungen eingereicht werden. Die detaillierten Inhalte der Schwerpunkte werden mit den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.
Wer kann einreichen?
Die Ausschreibung richtet sich an ein breites Akteur:innenfeld:

  • Unternehmen (KMU und Großunternehmen)
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Städte, Gemeinden und sonstige nicht‑wirtschaftliche Organisationen
    Auch internationale Projektpartner:innen sind – unter bestimmten Voraussetzungen – möglich.

Förderhöhe & Konditionen
Die Förderquote ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Konkrete Details sind dem Ausschreibungs‑ und Instrumentenleitfaden zu entnehmen, die von der FFG bereitgestellt werden.
Einreichzeitraum: 13.05. bis 01.10.2026
Unser Hinweis
Die TIKS‑Ausschreibung bietet insbesondere für technologie‑ und innovationsorientierte Unternehmen sowie für Städte und Forschungseinrichtungen eine hervorragende Möglichkeit, klimarelevante Projekte strategisch zu finanzieren und frühzeitig in die Umsetzung zu bringen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Projektidee, der passenden Förderstrategie sowie bei der gesamten Antragserstellung – von der Konzeption bis zur Einreichung.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich.


Bis zu 75% Zuschuss für indirekte CO‑Kosten
Mit der aws Standortabsicherung für die Industrie steht energieintensiven Unternehmen ein zentrales Förderinstrument zur Verfügung, um gestiegene Stromkosten infolge des EU‑Emissionshandels abzufedern und industrielle Produktionsstandorte in Österreich langfristig zu sichern. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ersetzt den bisherigen Stromkostenausgleich.
Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Ausgleich indirekter CO‑Kosten aus dem Stromverbrauch für die Kalenderjahre 2025 und 2026.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eine stark begrenzte Auswahl beihilfefähiger Industriesektoren
  • Stromverbrauch von mehr als 1GWh pro Jahr

Förderhöhe & zentrale Voraussetzungen

  • Zuschuss von bis zu 75% der förderfähigen indirekten CO₂‑Kosten
  • Reinvestitionsverpflichtung: 80 % der Fördermittel innerhalb von fünf Jahren, davon mindestens 50 % in Energieeffizienzmaßnahmen
  • Nachweis durch Energieaudit oder Energie‑/Umweltmanagementsystem

Einreichung
Wir unterstützen Sie bei der Antragseinreichung. Für die indirekten CO₂‑Kosten des Jahres 2025 ist eine rückwirkende Einreichung ab 2026 möglich.

Weitere Details dazu auf unserer Website:


Die neue Forschungsprämienrichtlinie bringt Änderungen für Unternehmen mit sich, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wichtige steuerlich geltend machen möchten.

In unserem kostenlosen Webinar  geben wir einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen und zeigen, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und F&E-Projekte haben.

Das erwartet Sie im Webinar:
🔹 Überblick über die neue Forschungsprämienrichtlinie
🔹 Zentrale Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung
🔹 Auswirkungen auf Unternehmen und Förderfähigkeit von F&E-Projekten
🔹 Praxisbeispiele und häufige Fragestellungen
🔹 Fragerunde

Termin: Mi, 13. Mai 2026
Uhrzeit: 14:00 – 15:00
Ort: Online

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich klug über die neuen Rahmenbedingungen zu informieren zu informieren und Ihre F&E-Aktivitäten optimal darauf auszurichten.