Übersicht

  • Förderprogramm „Arbeit-Menschen-Digital“ der AK Oberösterreich
  • Fördercall Photovoltaik & Speicher startet am 23. Juni 2025
  • FFG zieht Bilanz: Starkes Förderjahr 2024 – Unsicherheit ab 2027
  • EU-Entwaldungsverordnung: Die EUDR trifft alle, die relevante Produkte in Verkehr bringen


Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt mit ihrem Zukunftsfonds innovative Projekte, die den digitalen Wandel der Arbeitswelt aktiv gestalten – mit klarem Fokus auf den Nutzen für Arbeitnehmer.

Was wird gefördert?
Im Programm „Arbeit-Menschen-Digital“ werden Projekte gefördert, die:

  • sich mit der Digitalisierung der Arbeitswelt befassen,
  • einen konkreten Nutzen für Arbeitnehmer anstreben,
  • Nutzen überwiegend für Menschen in Oberösterreich erbringen werden.

Was ist nicht förderfähig?
Nicht unterstützt werden Projekte, die:

  • primär auf kommerzielle Digitalisierung oder Automatisierung industrieller Prozesse abzielen,
  • keinen klaren Mehrwert für Beschäftigte erkennen lassen.

Förderhöhe und Einreichfrist
Für die aktuelle Einreichrunde können Projekte bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 200.000 Euro.

Sie benötigen Unterstützung bei der korrekten Einreichung?
Dann kontaktieren Sie uns noch heute und wir unterstützen Sie gerne dabei


Am 23. Juni 2025 öffnet der zweite Fördercall für Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte (Kategorien A–D). Besonders attraktiv: Erstmals wird ein „Made in Europe“-Bonus vergeben. Projekte, die europäische Komponenten verwenden, können sich über bis zu 20 % zusätzliche Förderung freuen.

Jetzt handeln – Fehler vermeiden

Erfahrungsgemäß scheitern viele Projekte nicht an der Technik, sondern an der fehlerhaften oder verspäteten Einreichung. Damit Ihre Investition nicht an Formalitäten scheitert, ist rechtzeitige und korrekte Vorbereitung entscheidend.

Unser Angebot
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess – von der Projektprüfung bis zur erfolgreichen Einreichung.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sichern Sie sich die maximale Förderung für Ihr Projekt.

Kontaktieren Sie uns jetzt – gemeinsam machen wir Ihr Projekt förderfähig!


Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück:
Mit 1,23 Milliarden Euro an neu bewilligten Fördermitteln wurden 7.892 Projekte unterstützt – ein neuer Rekord. Trotz wirtschaftlich herausfordernder Zeiten konnte die FFG damit erneut antizyklische Impulse gegen die Rezession setzen.

Innovation bleibt gefragt
„Die Nachfrage nach Förderungen ist ungebrochen und steigt sogar“, betont FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth. Besonders KMU profitieren von der Unterstützung: 27 % der Mittel gingen an kleine und mittlere Unternehmen, 40 % an Großunternehmen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen erhielten zusammen 27 %.

Herausforderung: Förderlücke trotz Qualität
Ein Wermutstropfen bleibt: 26 % der beantragten Mittel mussten abgelehnt werden, nicht aus Qualitätsgründen, sondern wegen fehlender Budgetmittel. Das betrifft rund 600 Projekte mit einem Volumen von 356 Mio. Euro.

Blick nach vorn: Stabilität bis 2026, Unsicherheit danach
Dank der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung bis 2026 ist die FFG für die kommenden zwei Jahre gut aufgestellt. Doch ab 2027 ist die Finanzierung unklar. Die Verhandlungen zum neuen FTI-Pakt laufen – und die FFG warnt vor einer möglichen „Delle“ in der Innovationsförderung.

Unser Fazit
Die Zahlen zeigen: Forschung und Innovation sind zentrale Hebel für wirtschaftliche Resilienz. Doch ohne verlässliche Finanzierung droht ein Rückschritt. Daher ist es umso wichtiger, jetzt die richtige Taktik zu wählen, um die Förderungsunsicherheit für 2027 zu entschärfen. Unsere Experten beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es dazu gibt und erarbeiten die passgenaue Strategie für Ihr Projekt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Projekte zu planen und Fördermöglichkeiten zu nutzen – bevor mögliche Kürzungen Realität werden.

Sie planen ein F&E-Projekt?
Wir beraten Sie gerne zu aktuellen Förderprogrammen und begleiten Sie von der Idee bis zur Einreichung.


Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ersetzt schrittweise die bisherige EU-Holzhandelsverordnung. Ziel ist es, Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, vom EU-Markt fernzuhalten. Betroffen sind die Einfuhr und Vermarktung unter anderem von Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rinderprodukte und Kautschuk.


Was Unternehmen in Österreich jetzt wissen müssen 


Wichtige Fristen für Unternehmen

  • 30. Dezember 2025: Geltungsbeginn für mittlere und große Unternehmen
  • 30. Juni 2026: Geltungsbeginn für Klein- und Kleinstunternehmen

Was bedeutet das für österreichische Unternehmen?
Obwohl Österreich als „Waldmusterland“ gilt, müssen auch heimische Betriebe umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Das betrifft insbesondere:

  • Holz- und Papierindustrie
  • Möbelhersteller
  • Landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung oder Sojaanbau

Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine Einstufung Österreichs als „Null-Risikoland“, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Auch Einzelunternehmer im Fokus: 
Die Verordnung betrifft nicht nur große Unternehmen – auch Einzelunternehmer sind verpflichtet, die neuen Vorgaben einzuhalten, wenn sie Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Rindfleisch, Palmöl oder Soja (bzw. daraus hergestellte Erzeugnisse) in der EU vermarkten. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob die betroffenen Rohstoffe oder Produkte gehandelt werden. Daher sollten auch kleine Betriebe frühzeitig prüfen, ob sie unter die EUDR fallen, und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten einleiten.

Neue Pflichten für Marktteilnehmer
Unternehmen müssen künftig:

  • Sorgfaltspflichterklärungen im EU-Informationssystem einreichen
  • Geodaten zur Herkunft der Rohstoffe bereitstellen
  • Risikoanalysen und ggf. Risikominderungsmaßnahmen dokumentieren

Diese Pflichten gelten vor dem Inverkehrbringen oder Export der betroffenen Produkte.

Unsere Empfehlung
Bereiten Sie sich frühzeitig vor:

  • Prüfen Sie Ihre Lieferketten auf EUDR-Relevanz
  • Erstellen Sie ein internes Sorgfaltspflichtsystem
  • Nutzen Sie Fördermöglichkeiten für Digitalisierung und Compliance

GKC+ unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung – von der Risikoanalyse bis zur Förderberatung.