Übersicht

  • Grüne Investitionen clever kombinieren – GK-Consulting zeigt wie
  • Umweltförderung 2025: Jetzt Mobilitätsprojekte nachhaltig umsetzen
  • Neue FTI-Ausschreibung 2025: Transformation der Industrie – Jetzt von Förderchancen profitieren!
  • Änderungen bei der Förderung: erneuerbare Wärmeerzeuger
  • Änderung bei der Förderung: Umfassende thermische Gebäudesanierung
  • Änderung bei Energiesparmaßnahmen: „Free Cooling“
  • Mitgestaltung der nächsten Förderungsausschreibung „Transformation in der Industrie“
  • EU-Parlament stoppt Omnibus-Paket – Nachhaltigkeitsregeln bleiben vorerst bestehen
  • Wir sind übersiedelt!


Ab 1. November 2025 bis Ende Dezember 2026 tritt eine deutlich erhöhte steuerliche Begünstigung in Kraft:

  • 22% Investitionsfreibetrag (IFB) für Öko-Investitionen wie PV-Anlagen, Wärmepumpen, energieeffiziente Anlagen oder Dekarbonisierungsmaßnahmen
  • 20% IFB für allgemeine Investitionen

Förderungen kombinieren – mit GK-Consulting optimal begleitet
  Neben dem IFB stehen zahlreiche Umweltförderungen von Bund, Ländern und Branchen zur Verfügung – viele davon kombinierbar.
Doch: Die Förderlandschaft ist komplex. Fristen, Voraussetzungen und Kombinationsregeln sind oft schwer durchschaubar.

GK-Consulting begleitet Sie dabei ganzheitlich:
✔ Wir identifizieren die passenden Förderprogramme
✔ Wir übernehmen Antragstellung & Projektbegleitung
✔ Wir denken strategisch – für maximale Wirkung Ihrer Investition

Tipp: Es kann sich lohnen, geplante Investitionen vorzuziehen oder zeitlich so zu steuern, dass Lieferung oder Inbetriebnahme von 1. November 2025bis 31. Dezember 2026 erfolgt – um den erhöhten Investitionsfreibetrag voll auszuschöpfen. 
Achtung: Förderanträge müssen vor der Bestellung gestellt werden!

Nutzen Sie das Zeitfenster 2025/26 – mit GK-Consulting als Partner an Ihrer Seite.


Die österreichische Bundesregierung fördert auch 2025 gezielt die Umstellung auf nachhaltige Mobilität in Betrieben. Im Rahmen des Programms eMove Austria stehen unter der Säule eRide umfassende Fördermöglichkeiten für Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen bereit – nicht nur für Ladeinfrastruktur, sondern auch für Mobilitätsmaßnahmen in Betriebsprozessen.

Was wird gefördert?

1. Ladeinfrastruktur für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge – Jetzt wieder verfügbar

  •  Standsäulen und Wallboxen
  •  Voraussetzung: Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  •  Förderquote: bis zu 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten

2. Mobilitätsprojekte und Maßnahmen im Rahmen des Betriebsprozesses

  • Elektrische Förderbänder oder betriebsinterner Radverkehr
  • Anschaffung von E-Zweirädern (E-Mopeds, E-Motorräder)
  • Radabstellanlagen zur Förderung des Radverkehrs
  • Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Mobilität (z. B. E-Mobilitätsmanagement, Mobilitätsmanagement für Rad- und Fußverkehr)
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Förderung aktiver Mobilität

Wer kann einreichen?

  • Unternehmen jeder Größe
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • Öffentliche Gebietskörperschaften

Unser Angebot für Sie:
Die Förderlandschaft kann komplex sein – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten!

GK-Consulting unterstützt Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Antragstellung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Investition in E-Mobilität nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren und Förderung sichern!


Die österreichische Industrie steht mitten in der klimaneutralen Transformation und der Klima- und Energiefonds unterstützt diesen Wandel mit einer der bedeutendsten Ausschreibungen des Jahres: FTI-Initiative für die Transformation der Industrie 2025. Für innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen stehen bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Klimaneutralität der industriellen Produktion voranzutreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe im globalen Markt zu stärken.

Was wird gefördert?

  • Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem Technologiereifegrad (FFG)
  • Pilot- und Demonstrationsanlagen für neue oder deutlich verbesserte Technologien (KPC)
  • Kombinierte Projekte, die den Technologietransfer in die industrielle Anwendung beschleunigen (FFG & KPC)
  • Qualifizierungsnetzwerke zur Kompetenzbildung in Netto-Null-Technologien (FFG)
  • F&E-Infrastruktur für anwendungsorientierte Forschung (FFG)

Wer kann einreichen?

  • Unternehmen jeder Rechtsform – insbesondere aus Produktion und Energiewirtschaft
  • Technologieanbieter:innen und Zuliefer:innen entlang der Wertschöpfungskette
  • Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Einreichfrist & Rahmenbedingungen

  • Einreichzeitraum: 8. Oktober 2025 bis 29. April 2026, 12:00 Uhr
  • Förderbare Kosten: u.a. Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Drittkosten und Anlagennutzung

Nutzen Sie Ihre Chance – mit GK-Consulting als Partner!

Die Ausschreibung bietet eine hervorragende Gelegenheit, Ihre Innovationsprojekte strategisch zu fördern und gleichzeitig aktiv zur Dekarbonisierung der Industrie beizutragen. Unser hochqualifiziertes F&E-Förderungsteam unterstützt Sie dabei, Ihre Projektidee optimal auf die Anforderungen der Ausschreibung abzustimmen – von der Skizze bis zur erfolgreichen Einreichung.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich individuell beraten – gemeinsam bringen wir Ihre Innovation auf den Weg!


Ab 2026 treten wichtige Anpassungen bei der Förderung erneuerbarer Wärmeerzeuger in Kraft. Nutzen Sie daher noch die bestehenden Förderbedingungen und reichen Sie Ihr Projekt heuer ein!
Ab 2026 werden die Einreichprozesse für folgende Förderbereiche dahingehend strukturiert:

  • Ab 01.01.2026:
    Für Biomasse-Einzelanlagen > 100 kW th, Wärmepumpen > 100 kW th sowie Anschlüsse an Nah- und Fernwärme > 100 kW th bleibt das zweistufige Einreichverfahren bestehen.
  • Ab 01.04.2026:
    Für den Kesseltausch bei erneuerbarer Wärmeerzeugung < 100 kW th bleibt die einstufige Einreichung bestehen, wird aber nun explizit als Standardverfahren festgelegt.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Keine Förderung mehr in Neubauten oder beim Ersatz bestehender erneuerbarer Anlagen.
  • Wärmepumpen dürfen nur mehr Kältemittel mit einem GWP ≤ 750 verwenden.
  • Für Anlagen größer 50 kW th gelten die bisherigen Emissionsgrenzwerte nach UZ 37 (2021) noch bis 31.12.2027.
  • Biomasse-Einzelanlagen unter 50 kW th:
    Die Emissionsvorschriften werden gemäß UZ 37 (2025) verschärft.
    Bei Einhaltung dieser strengeren Vorgaben wird die Förderung um 20 % reduziert.
  • Förderpauschalen werden technologie- und leistungsabhängig angeglichen.

Unser Tipp
Wenn Sie eine Heizungsumstellung planen, reichen Sie noch 2025 ein, um von den aktuellen Förderbedingungen zu profitieren!


Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1275 (EPBD – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) werden die Anforderungen an die thermisch-energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden deutlich verschärft.

Anforderungen an betroffene Gebäude

  • Nachweis über Energieausweis: Gebäudekategorie „D“ oder schlechter
  • Schwellenwert des Heizwärmebedarfs: Der Richtwert für die schlechtesten 26 % liegt bei
    HWB= 66 × (1 + 2,0/l) – die sogenannte „66er-Linie“
  • Sanierungsqualität: Die bisherige Qualität der Förderpauschalen und Anforderungen an das Sanierungsergebnis bleibt unverändert auf hohem Niveau bestehen

Weitere Anpassungen
Ab 1. Jänner 2026 gilt eine wichtige Neuerung:
Maßnahmen zur Fassaden- und Dachbegrünung sind nur mehr in Kombination mit einer gleichzeitigen thermischen Sanierung förderfähig.

Tipp:
Bereiten Sie Ihre Projekte frühzeitig vor und profitieren Sie noch von den bestehenden Fördermöglichkeiten! Wir informieren Sie gerne über aktuelle Förderprogramme und unterstützen Sie bei der strategischen Planung und Antragstellung.


Mit 30. Juni 2025 endet das bisherige Förderungsangebot „Klimatisieren und Kühlen“. Damit entfällt auch die Förderfähigkeit von Free-Cooling-Anlagen zur Kältebereitstellung auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser im Rahmen dieser bisherigen Förderlinie.
Was ist Free Cooling?
Free-Cooling-Systeme ermöglichen eine natürliche Kühlung ohne Einsatz von Kältemitteln in Kompressions-Kältemaschinen. Stattdessen wird die natürliche Kälte des Erdreichs, Grundwassers oder der Umgebungsluft genutzt, um Räume oder Prozesse zu kühlen.
Neuer Förderungsschwerpunkt ab Oktober 2025

Ab 4. Oktober 2025 wird Free Cooling in den Förderungsschwerpunkt „Energiesparmaßnahmen“ aufgenommen. Somit bleibt die Unterstützung für diese energieeffiziente Technologie weiterhin bestehen – jedoch unter neuen Rahmenbedingungen.

Förderungsfähige Maßnahmen
Im Rahmen der neuen Förderlogik gelten folgende Systeme als förderungsfähig (Ergänzung zum aktuellen Informationsblatt):

  • Free-Cooling-Systeme auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser
  • Anlagen zur indirekten Kältebereitstellung über Wärmetauscher oder Speicher

Förderungsfähige Kosten
Ebenfalls förderbar sind künftig:

  • Wärmetauscher,
  • primärseitige Einbindungen,
  • Kältespeicher sowie
  • Kältequellen, z. B. Erdsonden.

Nicht förderungsfähige Anlagen und Leistungen
Folgende Komponenten und Leistungen sind nicht förderfähig:

  • Quellenerschließungen (z. B. Brunnenbohrungen, Tiefenbohrungen) sowie Anlagenteile,
    die auch für andere Nutzungen (z. B. als Wärmequelle für Wärmepumpen) vorgesehen sind,
  • Rückkühler mit Free-Cooling-Funktion, sofern sie für Kompressionskälteanlagen erforderlich sind.

Förderquote

  • Bis zu 25% der förderfähigen Investitionskosten für Projekte unter 150.000 €
  • Für Projekte über 150.000 € sind es 30% der umweltrelevanten Mehrkosten. 

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich individuell beraten!


Das BMK und der Klima- und Energiefonds führen bis Anfang November 2025 eine Umfrage zu den Erfahrungen aus den vergangenen Ausschreibungen zur „Industrielle Transformation“ durch. Nehmen Sie an der Umfrage teil und helfen Sie mit, ein zielgerichtetes Förderangebot Ihre geplanten Projekt für die nächsten Jahre zu gestalten.
Bedarfserhebung unter:

Die nächsten Ausschreibungsfenster für das hochdotierte nationale Förderungsprogramm, das Förderungsquoten bis zu 80% für Dekarbonisierungsprojekte an bestehenden Industrieanlagen ermöglicht – wurden bereits bekanntgegeben:

  • Transformationszuschuss 2026
    • für laufende höhere Betriebskosten
    • Start voraussichtlich Jänner 2026
  • Transformationszuschuss 2026
    • für Investitionskosten
    • Start voraussichtlich Mai 2026

Wir prüfen Ihre geplanten Projekte auf Antragsberechtigung und unterstützen Sie bei der Erstellung der Antragsunterlagen und der fristgerechten Einreichung.


Am 22. Oktober 2025 hat das EU-Parlament das Omnibus-Paket zur Änderung der CSRD und CSDDD knapp abgelehnt. Geplant waren Erleichterungen für Unternehmen, etwa höhere Schwellenwerte und weniger Berichtspflichten.

Die Ablehnung bedeutet vorerst:

  • Keine Entlastung bei ESG-Berichten.
  • Pflichten bleiben bestehen, auch für KMU.

Die nächste Abstimmung im EU-Parlament zum Omnibus ist am 13. November geplant – der Ausgang ist offen.Für Unternehmen heißt das: Nachhaltigkeitskommunikation bleibt vorerst Pflicht – wer vorausschauend klare ESG-Strategien etabliert, ist gegenüber Kunden und Investoren im Vorteil.

GK-Consulting unterstützt Sie dabei gezielt und praxisnah.


Seit 01.Oktober 2025 finden Sie uns an unserer neuen Geschäftsadresse:

GK-Consulting GmbH
Softwarepark 35 | 1. OG | Top 1/6
4232 Hagenberg i.M.

Wir ersuchen um Aktualisierung unserer Kontaktdaten und freuen uns, Sie bald in unseren neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen!