Förderprogramm Transformation in der Industrie – Förderquote bis zu 80 %:
Weichenstellung für die industrielle Transformation zur Erreichung der Energie- und Klimaziele
Im Rahmen der Förderung der Transformation der Industrie (TiI) unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) Projekte zur größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Antragsberechtigt in dem kompetitiven Förderungsprogramm sind auch Anlagen, die dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen.
- Einreichung bis spätestens 18. September 2023
- Fertigstellung bis spätestens 31. Jänner 2028
- Förderquote bis zu 80% der umweltrelevanten Investitionssumme, jedoch maximal 30 Mio. Euro pro Projekt.
Voraussetzungen:
- Investitionskosten des Projekts betragen mind. 2,5 Mio. Euro.
- Vorhandensein eines Transformationsplans am Standort
- Darstellung der technischen Reife gemäß „technology readiness level (TRL)“
- TRL ≥ 8 für Industrieanlagen
- TRL von 6 bis 7 für Pilot- / Demoanlagen
- (Begleitende) Forschungs- & Entwicklungsprojekte können separat mit bis zu 80 % gefördert werden
- Einsparung der THG-Emissionen von mind. 60 % im Vergleich zu Ausgangssituation
- ETS-Projekte können alternativ auch bei absoluter Einsparung von 300.000 t/a (Industrieanlagen) bzw. 100.000 t/a (Pilot- bzw. Demonstrationsanlagen) oder Unterschreiten des EU-ETS Benchmarks gefördert werden.
Für ETS-Projekte
- Die mit der Maßnahme angestrebten Prozessemissionen der eingereichten Maßnahme pro Produktionseinheit müssen unter dem EU-ETS-Benchmark liegen. ODER
- Die mit der Maßnahme realisierte THG-Einsparung erreicht mindestens 60 % (im Mittel über 10 Jahre) im Vergleich zur Ausgangssituation. ODER
- Die Maßnahme erreicht eine absolute Emissionsreduktion von 300.000 t/a (Industrieanlagen) bzw. 100.000 t/a (Pilot- bzw. Demonstrationsanlagen) im Vergleich zur Ausgangssituation
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem kompetitiven Verfahren. Die Bewertungskriterien sind u.a. Kosten in € je eingesparter tCO2, Projektreife, Ökologische & Ökonomische Nachhaltigkeit der Innovationsgrad und die Skalierbarkeit.
Die Einreichung der Förderunterlagen muss vollständig erfolgen und den qualitativen Anforderungen einer Wettbewerbssituation entsprechen – eine Nachreichung ist nicht möglich.
>>> Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung dieses hochdotierten jedoch anspruchsvollen Förderprogramms<<<
VKS-Abfallvermeidungs-Förderung:
2. Ausschreibung 2023 startet am 5. Juni
Ziel des Programms Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme (SVS) für Verpackungen ist die Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen zur nachhaltigen, qualitativen und/oder quantitativen Abfallvermeidung in Österreich.
Verfügbarkeit:
05. Juni bis 02. Oktober 2023 (Förderentscheidung: Dezember 2023)
Was wird gefördert?
Als förderungsfähige Kosten können in drei Projektarten– Klein-, Groß- und Sachkostenprojekte – folgende Kostenarten eingereicht werden:
- Sachkostenprojekte: ausschließlich Sach- und Materialkosten bzw. Investitionen
- Klein- und Großprojekte: Sach- und Materialkosten, Personal- und Reisekosten inklusive Overhead, immaterielle Leistungen
Wie hoch ist die Förderung?
Je Projekt gelten folgende maximale Förderquoten, bezogen auf die anerkannten Projektkosten:
- 30 % für Großunternehmen. Für Großprojekte wurde das maximale Fördervolumen pro Jahr von bisher 100.000 auf 120.000 Euro erhöht. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 3 Jahre.
- 70 % für Klein- und Mittelbetriebe, kommunale Dienststellen und Betriebe
- 100 % für Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, NGOs, NPOs, Forschungseinrichtungen und Universitäten / Fachhochschule
Die Förderungsvergabe erfolgt durch eine Jury nach festgelegten Vergabekriterien.
>>> Gerne unterstützen wir Sie bei der gesamten Abwicklung <<<