Letzter ÖMAG PV-Call 2023: PV-Anlagen & Stromspeicher
Letzter PV-Call 2023:
Die Ticketziehung für den nächsten und letzten Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher im Jahr 2023 startet am Montag, den 09. Oktober 2023, um 17:00 Uhr. Wir ersuchen Sie um Übermittlung der Unterlagen bis spätestens Ende September.
Was wird für die Ticketziehung benötigt:
- Netzzusage des Strombetreibers
- Zählpunkt Bezeichnung
- Leistung in kWp
Für folgende Kategorien kann ein Ticket gezogen werden:
- Kategorie A (0,01 – 10 kWp) – pauschal 285 Euro/kWp
- Kategorie B (> 10 – 20 kWp) – pauschal 250 Euro/kWp
- Kategorie C (> 20 – 100 kWp) – max. 140 Euro/kWp
- Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp) – max. 140 Euro/kWp
Nutzen Sie die Expertise unseres Teams als Navigator von der Ticketziehung zur fristgerechten Einreichung bis zum erfolgreichen Projektabschluss.
PV-Landesförderungen Oberösterreich
PV-Dächer – Statische Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen
Gefördert werden die Kosten für die Prüfung der statischen Voraussetzungen zur Installation von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden. Basisförderung beträgt bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Fördersatz:
- bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, maximal 1.500 Euro
- bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen, maximal 1.500 Euro
Einreichung möglich bis:
- bis 31. Dezember 2023 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Rechnungsdatum)
PV-Überdachung für Parkplätze 2023
Gefördert wird die Installation von PV-Modulen als Parkplatzüberdachung über einem bestehenden oder neuen, vorrangig öffentlich zugänglichen Parkplatz mit zumindest 10 Stellplätzen. Die PV-Anlage muss netzangebunden sein (keine Förderung von Inselanlagen).
Fördersatz:
- maximal 100.000 Euro muss auch im ÖMAG-Antrag, bei der Frage „maximale Förderung – Summe benötigte Förderungen (z.B. OeMAG, Bund, Land, Gemeinde, EU) in Euro:“ zusätzlich berücksichtig werden
Die gesamten Investitionszuschüsse (Bund und Land OÖ) dürfen maximal 65 % der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen, 55 % für mittlere Unternehmen und 45 % für große Unternehmen betragen.
Einreichung möglich bis:
- am 09.10.2023 (ÖMAG-Einreichung) wird ein Ticket für Ihre PV-Anlage gezogen. Anschließend können Sie beim Land OÖ einen Antrag stellen.
Worauf ist bei der Einreichung zu achten?
- Eine Kombination mit der Investitions-Förderung nach dem EAG (ÖMAG – Kategorie C und D) ist zwingend erforderlich
PV-Landesförderung Niederösterreich
PV-Überdachung von Parkplätzen in NÖ
Gefördert wird die Errichtung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen als Überdachung von bestehenden, befestigten und gleichzeitig kostenlos sowie frei zugänglichen Parkplätzen in Niederösterreich.
Fördersatz:
- maximal EUR 1.000,00 pro kWp Modulleistung
- maximal 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)
- maximal EUR 500.000,00 pro Projekt
Einreichung möglich bis:
Vollständige Anträge können bis zum jeweiligen Stichtag laufend entgegengenommen werden:
- 2023: 30.11.2023
- 2024: 31.05.2024
- 2024: 30.11.2024
Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber haben ihren Förderungsbedarf selbst anzugeben. Die vollständig und fristgerecht eingelangten Förderanträge werden anschließend durch eine Jury beurteilt.
PV-Landesförderungen Wien
Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen – Förderungsantrag
In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden. Ein geeigneter Nachweis über die Anbringungsart muss dem Antrag angeschlossen werden.
Fördersatz:
- Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (somit ab dem 101. kWp) wird bis zu einer Obergrenze von 500 kWp mit 200 Euro pro kWp gefördert oder
- Es werden maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme)
Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 bzw. 2 errechnet, zur Anwendung.
Einreichung möglich bis:
Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden.
Worauf ist bei der Einreichung zu achten?
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
Wiener PV-Gründachförderung – Photovoltaikanlagen auf Gründächern
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern und Photovoltaikanlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.
Fördersatz:
- Photovoltaikanlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit 400 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (somit ab dem 101. kWp) wird bis zu einer Obergrenze von 500 kWp mit 350 Euro pro kWp gefördert oder
- Es werden für Photovoltaikanlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 Cent/kWp zugrunde gelegt)
Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 bzw. 2 errechnet, zur Anwendung.
Einreichung möglich bis:
Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden.
Worauf ist bei der Einreichung zu achten?
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
PV-Landesförderung Salzburg
Betriebliche Photovoltaik-Anlagen
Das Land Salzburg fördert Investitionen zur Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen an betrieblichen Gebäuden (inklusive Nebengebäude).
Fördersatz:
- Eine Förderung aus dieser Förderungsaktion ist ab dem 1. kWpeak einer Photovoltaik-Anlage möglich. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, die Zuschusshöhe ist aber mit maximal 25.000,- Euro pro Photovoltaik-Anlage begrenzt.
Worauf ist bei der Einreichung zu achten?
Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des Umwelt Service Salzburg oder durch ein dazu befugtes Unternehmen (wie zB Zivilingenieure, Statiker, Energieberater mit Ausbildung der Module A und F) durchgeführt wird. Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
PV-Landesförderung Tirol
Förderung von Unterkonstruktionen für Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen
Gefördert wird die Errichtung von Unterkonstruktionen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen (Oberflächen mit Asphalt, Beton, Pflastersteinen, Rasenpflastersteinen, Kies/Schotter). Bauwerke oder Gebäude gelten nicht als befestigte Fläche. Die PV-Anlage muss mindestens 100 Kilowatt-Peak Modulspitzenleistung aufweisen.
Fördersatz:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 1.000 Euro pro kWpeak. Die Förderung ist mit maximal 250.000 Euro pro Fördernehmer*in begrenzt.
Einreichung möglich bis:
- Der Fördercall mit einem Volumen von vier Millionen Euro startet voraussichtlich am 16.10.2023 und endet mit 30.01.2024.
PV-Landesförderung Kärnten
Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen
Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen). Die Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs wird ebenfalls gefördert.
Fördersatz:
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Ausgenommen sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
Die maximale Förderung beträgt € 200,00 je kWp Anlagenleistung
Einreichung möglich bis:
Diese Richtlinie ist bis zum 31.12.2023 gültig.
Worauf ist bei der Einreichung zu achten? Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsnachweise sowie der sonstigen geforderten Unterlagen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.
Nutzen Sie die Expertise unseres Teams als Navigator von der Antragserstellung zur fristgerechten Einreichung bis zum erfolgreichen Projektabschluss.