Energieeffizienzgesetz 2023

Energieaudits für Großbetriebe wieder Pflicht!

Die lang erwartete Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG 2023) scheint nun endlich vor der Beschlussfassung zu stehen. Die aktuelle Regierungsvorlage soll spätestens im März vom Nationalrat beschlossen werden.

Bis auf wenige Änderungen wird sich für die Unternehmen im Vergleich zum EEffG 2014 nicht sehr viel ändern. Sofern das Gesetz wie vorliegend beschlossen wird, sind Großbetriebe ab sofort wieder verpflichtet alle 4 Jahre ein externes Energieaudit durchzuführen, sofern kein zertifizierbares Energiemanagementsystem besteht.

Folgendes ist neu im EEffG 2023:

  • Die E-Control ersetzt die bisherige Monitoringstelle
  • Bewertung und Auflistung möglicher Abwärmepotenziale
  • Energieeffizienzmaßnahmen können über einen Zeitraum von 3 Jahren angerechnet werden
  • Begründung, wenn Empfehlungen aus früheren Energieauditberichten nicht umgesetzt wurden

Wir empfehlen unseren Kunden bereits jetzt ein Energieaudit nach EN 16247 durchzuführen. Diese werden in jedem Fall auch zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß EEffG 2023 anerkannt.

Mit 4 zertifizierten Energieauditoren bieten wir unseren Vertragskunden ab sofort die Durchführung des Energieaudits in gewohnter Art und Weise an.


GKC berät nachhaltig

ESG, CSRD, EU-Taxonomie, Lieferkettenverordnung, Biodiversität – diese Schlagworte beschäftigen Österreichs Unternehmen seit einigen Monaten. Die meisten unserer Kunden setzen bereits die ersten Maßnahmen um, ermitteln den CO2-Footprint ihrer Produkte und gestalten neue, weiterführende Nachhaltigkeitsberichte.

Nachhaltigkeit wird auch im Förderungsmanagement zu einem immer wichtigeren Thema. Werden die Vorstellungen maßgeblicher Politiker in EU und Österreich umgesetzt, so werden in absehbarer Zeit, Förderungen deutlich stärker an die Nachhaltigkeit der förderwerbenden Unternehmen gebunden.

Hier setzen wir ab dem zweiten Quartal 2023 mit dem Ausbau unserer Dienstleistungen an und erweitern unser Team mit Experten in diesem Bereich. Ab April beraten wir unseren Vertragskunden auch zum Thema Nachhaltigkeit und den damit verbundenen bestehenden und kommenden Gesetzen und Verordnungen.

Unsere Nachhaltigkeitsexperten informieren Sie gerne.


Mobilitätsmanagement

E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive zur Förderung der Elektromobilität mit erneuerbarer Energie des BMK in Zusammenarbeit mit den Automobil- und Zweiradimporteuren.
Ab sofort sind Einreichungen zu folgenden Kategorien wieder möglich:

  • E-Ladeinfrastruktur 2023
  • E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder 2023
  • E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2023
  • E-PKW für Betriebe mit Kaufvertrag aus 2022
  • E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2023 (beschränkte Zielgruppe)