Die Forschungsprämie ist eine attraktive steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und experimentelle Entwicklung investieren. Sie beträgt 14 % der prämienbegünstigten Einnahmen und wird als Gutschrift auf dem Abgabenkonto gewährt – unabhängig vom steuerlichen Gewinn.
Was wird gefördert?
- Eigenbetriebliche Forschung im Inland
- Auftragsforschung an Unternehmen oder Einrichtungen im EU/EWR-Raum
Begünstigt sind ua:- Personalkosten für Forschung
- Sachaufwendungen und Investitionen
- Gemeinkosten, soweit sie der Forschung zuzuordnen sind
- Ab 2024: Fiktiver Unternehmerlohn (50 € pro nachgewiesener Tätigkeitsstunde, max. 86.000 €).
Neuerungen und Ausblick
Mit den Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) bringt das Finanzministerium umfangreiche Klarstellungen und strengere Kriterien für Anträge ab dem Kalenderjahr 2026. Die Änderungen betreffen ua:
- Präzisierte Definition von begünstigter Forschung nach OECD-Frascati
- Dokumentationspflichten und Gutachtenverfahren
- Abgrenzung eigenbetrieblicher Forschung vs. Auftragsforschung
Unser GKC+ Tipp
- Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Forschungsprämie.
Bereiten Sie sich auf die neuen Richtlinien vor – wir unterstützen Sie gerne bei der Anpassung Ihrer Prozesse und Dokumentation.