Die Forschungsprämie ist eine attraktive steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und experimentelle Entwicklung investieren. Sie beträgt 14 % der prämienbegünstigten Einnahmen und wird als Gutschrift auf dem Abgabenkonto gewährt – unabhängig vom steuerlichen Gewinn.

Was wird gefördert?

  • Eigenbetriebliche Forschung im Inland
  • Auftragsforschung an Unternehmen oder Einrichtungen im EU/EWR-Raum
    Begünstigt sind ua:
    • Personalkosten für Forschung
    • Sachaufwendungen und Investitionen
    • Gemeinkosten, soweit sie der Forschung zuzuordnen sind
    • Ab 2024: Fiktiver Unternehmerlohn (50 € pro nachgewiesener Tätigkeitsstunde, max. 86.000 €).

Neuerungen und Ausblick
Mit den Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) bringt das Finanzministerium umfangreiche Klarstellungen und strengere Kriterien für Anträge ab dem Kalenderjahr 2026. Die Änderungen betreffen ua:

  • Präzisierte Definition von begünstigter Forschung nach OECD-Frascati
  • Dokumentationspflichten und Gutachtenverfahren
  • Abgrenzung eigenbetrieblicher Forschung vs. Auftragsforschung

Unser GKC+ Tipp

  • Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Forschungsprämie.

Bereiten Sie sich auf die neuen Richtlinien vor – wir unterstützen Sie gerne bei der Anpassung Ihrer Prozesse und Dokumentation.