Steuerliche Begünstigung für Forschung und Entwicklung

Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Begünstigung in Österreich, welche Unternehmen dabei unterstützt, ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Mit einer Prämie von 14 % für Aufwendungen aus Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) bietet sie eine attraktive finanzielle Unterstützung für Unternehmen die kontinuierlich in Forschung und Entwicklung investieren. Sie kann sowohl für interne Forschungsprojekte als auch für Auftragsforschung beantragt werden

Um die Forschungsprämie zu erhalten, müssen Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungskosten detailliert nachweisen. Dies umfasst die Dokumentation der Projekte, die Beschreibung der Forschungsziele und -methoden sowie die Aufschlüsselung der angefallenen Kosten. Die Anträge können jährlich gestellt werden, und es ist wichtig, dass die Projekte den Kriterien für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechen.

Mit der Einführung der Forschungsprämie soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, verstärkt in innovative Projekte zu investieren, die langfristig zu technologischem Fortschritt und wirtschaftlichem Wachstum führen können.

Forschung und Entwicklung – Habe ich alles berücksichtigt?

Viele Unternehmen schöpfen die Forschungsprämie nicht optimal aus, da sie vielfach nicht oder nicht genau wissen, was als begünstigter Aufwand berücksichtigt werden kann. Oft wird auch die F&E Komponente von innerbetrieblichen Aktivitäten falsch eingeschätzt oder erst gar nicht erkannt. So kommt es auch immer wieder vor, dass Ihre Projekte nicht als „Forschung und Entwicklung“ im steuerlichen Sinn anerkannt werden. Dabei führen unzureichende Dokumentation und Projektabwicklung bei späteren Prüfungen häufig zu Ablehnungen oder Kürzungen der Prämie. Um dies zu vermeiden ist eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie die präzise Ermittlung und Optimierung der Bemessungsgrundlage wichtig. Dies erfordert sowohl Sorgfalt als auch fachliche Expertise.

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Negatives FFG-Gutachten? Das können Sie tun!

Für die Antragstellung wird ein Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vorausgesetzt. Doch was tun, wenn das Gutachten negativ ausfällt? Keine Panik! Aufgrund der Beschränkung auf 3.000 Zeichen ist es oft eine Herausforderung, den Forschungs- und Entwicklungscharakter eines Projektes vollständig darzustellen.

  • Akzeptieren: Sie können die negative Bewertung akzeptieren. In diesem Fall beantragen Sie die verbleibende Forschungsprämie gemäß dem Gutachten beim Finanzamt.
  • Einspruch einlegen: Alternativ können Sie gegen den Bescheid Einspruch erheben. Für Einsprüche und Gegengutachten gibt es keine vorgeschriebenen Formate (z.B. keine Zeichenbegrenzung, Visualisierungen möglich). Sie können daher Ihr F&E-Projekt sehr detailliert darstellen und dem Finanzamt detailliertere Projektunterlagen oder externe Gutachten vorlegen, um eine erneute Beurteilung zu erwirken.

Unsere Experten bei GKC+ stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Forschungsprämie erhalten, die Ihnen zusteht. Wir identifizieren für Sie ALLE prämienrelevante Kosten und liefern – auf den Punkt – die Formulierung für die Schwerpunktbeschreibung zum FFG-Jahresgutachten.

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