Die lang erwartete Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG 2023) scheint nun endlich vor der Beschlussfassung zu stehen. Die aktuelle Regierungsvorlage soll spätestens Ende März vom Nationalrat beschlossen werden. Kommt es zu einer weiterer Verzögerung, droht ein teures Strafverfahren durch die EU.

Bis auf wenige Änderungen wird sich für die Unternehmen im Vergleich zum EEffG 2014 nicht sehr viel ändern. Sofern das Gesetz wie vorliegend beschlossen wird, sind Großbetriebe ab sofort wieder verpflichtet alle 4 Jahre ein externes Energieaudit durchzuführen, sofern kein zertifizierbares Energiemanagementsystem besteht.

Folgendes ist neu im EEffG 2023:

  • Die E-Control ersetzt die bisherige Monitoringstelle
  • Bewertung und Auflistung möglicher Abwärmepotenziale
  • Energieeffizienzmaßnahmen können über einen Zeitraum von 3 Jahren angerechnet werden
  • Begründung, wenn Empfehlungen aus früheren Energieauditberichten nicht umgesetzt wurden
  • Wir empfehlen unseren Kunden bereits jetzt ein Energieaudit nach EN 16247 durchzuführen. Diese werden in jedem Fall auch zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß EEffG 2023 anerkannt.

Mit unseren zertifizierten Energieauditoren bieten wir unseren Vertragskunden ab sofort die Durchführung des Energieaudits in gewohnter Art und Weise an.