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Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe
Es wird kompliziert!

  • first come – first serve Prinzip – bereits bei der Registrierung!!
  • 3-teilige Förderungsabwicklung – Registrierung zwischen Oktober und Mitte November, danach folgen Informationen für die weitere formale Antragseinreichung (Zeitraum, benötigte Unterlagen und Nachweise, usw.).
  • Einstufung der Förderungshöhe in 4 Stufen – mit unterschiedlichen Voraussetzungen
  • In Stufe 1 werden Mehrkosten für Treibstoffe, Strom und Erdgas gefördert
  • In Stufe 2-4 nur Strom und Erdgas
  • Stufe 4 ist bestimmten Branchen vorbehalten
  • Größere Betriebe müssen Energieaudit durchführen
  • Geförderte Unternehmen dürfen 2022 an Vorstände und Manager keinen oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen
  • Energiebeschaffungskosten müssen mindestens 3,0 % des Produktionswertes betragen
  • Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 01.02. bis 30. 09. 2022 werden gefördert. Sollte die EU-Kommission die Genehmigungsfrist übers Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich

Ähnlich wie bei der COVID-Investitionsprämie wird der Energiekostenzuschuss wieder über das aws abgewickelt. Wir gehen davon aus, dass die Ersteinreichung eher einfach erfolgen wird, sich jedoch die danach geforderten Nachweise und Unterlagen zeitaufwendig gestalten werden.

Am 28.09.2022 wurden die Eckdaten zum Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe präsentiert. Einmal mehr scheint es, dass eine auf den ersten Blick einfache Förderung in der Abwicklung ihre Tücken hat.

Erste Eckdaten: first come – first serve Prinzip – bereits bei der Registrierung!! 3-teilige Förderungsabwicklung – Registrierung zwischen Oktober und Mitte November, danach folgen Informationen für die weitere formale Antragseinreichung (Zeitraum, benötigte Unterlagen und Nachweise, usw.). Einstufung der Förderungshöhe in 4 Stufen – mit unterschiedlichen Voraussetzungen In Stufe 1 werden Mehrkosten für Treibstoffe, Strom und Erdgas gefördert In Stufe 2-4 nur Strom und Erdgas Stufe 4 ist bestimmten Branchen vorbehalten Größere Betriebe müssen Energieaudit durchführen Geförderte Unternehmen dürfen 2022 an Vorstände und Manager keinen oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen Energiebeschaffungskosten müssen mindestens 3,0 % des Produktionswertes betragen Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 01.02. bis 30. 09. 2022 werden gefördert. Sollte die EU-Kommission die Genehmigungsfrist übers Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich Ähnlich wie bei der COVID-Investitionsprämie wird der Energiekostenzuschuss wieder über das aws abgewickelt. Wir gehen davon aus, dass die Ersteinreichung eher einfach erfolgen wird, sich jedoch die danach geforderten Nachweise und Unterlagen zeitaufwendig gestalten werden.

Die genauen Förderungsrichtlinien werden erst nach Freigabe durch die EU-Kommission veröffentlicht. Wir sind mit dem aws im Gespräch, um hier weitere Details zu erhalten.

Sobald wir weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten, werden wir detailliert darüber informieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.

Für weitere Informationen können Sie sich auch gerne an unsere Förderungsexperten wenden.