De-minimis Verordnung Neu
Am 13. Dezember 2023 wurde die neue De-minimis-Verordnung beschlossen. Die nachstehenden Regelungen sind mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und gelten bis zum 31. Dezember 2030.
- Der allgemeine De-minimis-Höchstbetrag, den ein „einziges Unternehmen“ in einem Zeitraum von drei Geschäftsjahren pro Mitgliedstaat erhalten darf, wurde von 200.000 € auf 300.000 € erhöht.
- Der DAWI (Dienstleistungen von Allgemeinem Wirtschaftlichen Interesse) De-minimis-Höchstbetrag wurde von
500.000 € auf 750.0000 € für ein „einziges Unternehmen“ in einem Zeitraum von drei Jahren erhöht. - Bei jeder neuen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der in den vergangenen drei Jahren genehmigten De-minimis-Beihilfen heranzuziehen. Dies bedeutet, das laufende Kalenderjahr plus den der letzten 2 Jahre > 2024, 2023, 2022.
Gerne prüfen wir, ob diese Neuerung Auswirkungen auf Ihre geplanten Projekte hat!