Am 13. Dezember 2023 wurde die neue De-minimis-Verordnung beschlossen. Die nachstehenden Regelungen sind mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und gelten bis zum 31. Dezember 2030.

  • Der allgemeine De-minimis-Höchstbetrag, den ein „einziges Unternehmen“ in einem Zeitraum von drei Geschäftsjahren pro Mitgliedstaat erhalten darf, wurde von 200.000 € auf 300.000 € erhöht.
  • Der DAWI (Dienstleistungen von Allgemeinem Wirtschaftlichen Interesse) De-minimis-Höchstbetrag wurde von
    500.000 € auf 750.0000 € für ein „einziges Unternehmen“ in einem Zeitraum von drei Jahren erhöht.
  • Bei jeder neuen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der in den vergangenen drei Jahren genehmigten De-minimis-Beihilfen heranzuziehen. Dies bedeutet, das laufende Kalenderjahr plus den der letzten 2 Jahre > 2024, 2023, 2022.

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