Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für Technologien und Beratungsleistungen, die für die Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Es werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen, mit einer Niederlassung in Österreich gefördert.

Einreichung:
Bis  29. November 2024 um 12 Uhr möglich.

Förderungshöhe:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €
  • max. 40 % der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:

  • max. 1 Cyber Security Scheck pro KMU 
  • Förderzeitraum beträgt 6 Monate
  • Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme

Unternehmen, die bereits eine Förderungszusage im Rahmen der Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 erhalten haben, sind nicht förderbar.