Was wird gefördert?

  • Sondierungen, kooperative F&E-Projekte, F&E Dienstleistungen
  • Schwerpunkte der Ausschreibung 2023:
    • Energieeffizienz in der Energieumwandlung
    • Basistechnologien für die Strom- und Wärmewende
    • Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen
    • Klimawandelanpassung der Energieinfrastruktur
    • Carbon Capture and Utilization in Österreich – Gesamtbewertung von Technologiepfaden
    • von Potenzialen und Stärkefeldern
    • Klimaneutrale Abfallwirtschaft – Die Rolle von CCUS in der Siedlungsabfallverbrennung

Einreichung:
Einreichfrist endet am 13. März 2024 um 12:00 Uhr.

Förderungshöhe:

  • Max. 80 % Sondierung
  • Max. 85 % Industrielle Forschung
  • Max. 60 % Experimentelle Entwicklung
  • Bis 100 % F&E Dienstleistungen


Was wird gefördert?

  • Batterie-elektrische Busse
  • Oberleitungsbusse
  • Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
  • Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Bussen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert

Förderungshöhe:

  • Max. 80 % der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen im öffentlichen Personenverkehr, Oberleitungsbusse und Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
  • Jedoch max. 40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur

Einreichung:
Die Einreichfrist endet am 24. Jänner 2024 um 12:00 Uhr.


Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Form von Schnellladestationen und deren vorgelagerter Infrastruktur für PKW und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1 in derzeit unterversorgten Gebieten entlang des niederrangigen Straßenverkehrsnetzes.

Förderungshöhe:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 60 % der Investitionskosten.

Voraussetzungen:

  • mindestens 2 Ladepunkte an einem Standort
  • mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW 

Die Gesamtladeleistung des Standorts muss mindestens 150 kW betragen.

Einreichung:
Die Einreichfrist endet am 06. März 2024 um 12:00 Uhr.