Im Zuge der Transformation der Wirtschaft wird in der zweiten Ausschreibung die Umstellung auf erneuerbare Energien, Effizienzmaßnahmen oder sonstige größtmögliche Verminderung von Treibhausgas-Emissionen mit bis zu 80% der umweltrelevanten Kosten gefördert. Das Förderprogramm umfasst auch Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.

Voraussetzungen:

  • Investitionskosten von mindestens 2 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Mind. 30% Reduktion der THG-Emissionen 
  • Antragseinreichung bis 28. Juni 2023
  • Projektfertigstellung spätestens 31. März 2025
  • Für ETS-Projekte gilt: EU-ETS-Benchmarks müssen durch gesetzte Maßnahme wesentlich unterschritten werden.

Besonderheiten:

  • Die eingereichten Maßnahmen stehen mit den anderen Projekten im Wettbewerb.
  • Maßnahmen, die im Rahmen des EAG gefördert werden können, sind großteils von der Teilnahme ausgeschlossen.